Wie wird beflaggt? - Grundregeln

Über die bestehende Fahnenordnung herrscht zum Teil, selbst bei den Behörden, noch eine gewisse Unklarheit, deshalb nachstehend die wichtigsten Bestimmungen im Auszug:

 

  1. Zu flaggen ist an aufrecht stehenden Masten, nur soweit dies nicht möglich ist, können auch waagerecht- oder schräg gestehende Fahnenstöcke verwendet werden.
  2. Bundes(dienst)flagge gebührt, wenn daneben andere zugelassene Flaggen gesetzt werden, die bevorzugte Stelle. Soll nur eine andere Flagge gesetzt werden, so ist die Bundes(dienst)flagge links und die andere rechts zu setzen, von der Straße (Betrachter) aus zu sehen. Sollten mehrere andere Flaggen gesetzt werden, so gilt folgende Reihenfolge:-- Ausländische Flagge von links nach rechts in alphabetischer Reihenfolge, Europaflagge, Bundes(dienst)flagge, sodann Landes- , Gemeinde- und zum Schluss die Firmenflagge.
  3. Die Größe der Flagge muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der zu beflaggenden Gebäude bzw. zum Fahnenmast stehen. Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen diese gleich groß sein.
  4. Sind die Flaggen am Volkstrauertag oder aus einem anderen Anlass auf Halbmast gesetzt, so geschieht dies derart, dass die Flagge zuerst vorgehisst und anschießend auf halbmast gesetzt wird. Soweit Flaggen die nicht auf halbmast gesetzt werden können, sowie Banner, Flatter- und Hängefahnen sind mit einem Trauerflor zu versehen, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist. (Banner und Flatterfahnen dürfen nie auf halbmast gesetzt werden!)
  5. Auf halbmast werden nur Flaggen gesetzt, die sich an einem senkrechten Mast befinden. Flaggen an einem schrägen oder waagrechten Mast am Haus befestigt sind, müssen mit einem Trauerflor versehen werden, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist.


Beflaggung
Die Reihenfolge einer Beflaggung

 

 

Beflaggung
Die Fahnen Arten

 

 

Beflaggung
Die Trauerbeflaggung