Fahnen rechtliches - Auch bei deutschen Bundesländer

Was viele Fahnenbenutzer nicht wissen, es gib auch bei manchen Bundesländer Motiv-Verbote. Besonders sieht der Freistaat Bayern besondere Rechte für manche Motive vor, die auch bestraft werden könnten. - Motiv Beiwerke wir Krone, Löwen als Schildhalter oder ähnliches sind verboten öffentlich zu zeigen, wobei das Wort "Bayern" auf jeder Fahnenform erlaubt ist zu tragen.

 

 

Auch für die Bundesländer Bremen und Baden - Württemberg  ist die große Dienstflagge für den Bundesbürger nicht erlaubt zu zeigen.

 

Nordrhein - Westfalen lässt alle Ihre Landesflaggen zu, erhebt aber für jede Fahne und Fahnenmast ein entsprechende Gebühr.

 

Die Verwendung dieser Flagge durch Privatpersonen ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann nach  Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn das Benutzen unbefugt geschieht.