Wer darf beflaggen?

Jeder Bundesbürger darf die Bundeslandes – oder Stadtflagge verwenden, jedoch keine Dienstflaggen.
Diese sind ausschließlich den Behörden zugänglich.

Die Dienstflagge unterscheidet sich zur Bundeslandesfahne damit, dass sie einen Adler in der Mitte der Fahne zeigt. Natürlich gibt es noch andere Dienstflaggen.

Sehen sie auch unseren Beitrag unter Rechtliches.


Die Bundesflagge repräsentiert hohe politische Einheit und ihr gebührt ein hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung. Ebenso verhält sich das mit jeder anderen Nationalflagge.


Zeitraum der Beflaggung:

Beim Militär heißt es bei Sonnenaufgang „gehisst“ und bei Sonnenuntergang „eingeholt“.


Drapierung:

Es ist strickt verboten die Bundes- oder die Bundesdienstflagge als Beiwerk zum Schmücken eines Podiums oder zum drapieren des Sprecherpultes zu verwenden. Die Bundes(dienst)flagge wird in diesem Falle hinter dem Sprecher oder rechts hiervon aufgestellt.


Die Bundesfarben sind schwarz – rot – gold und dürfen nicht im Zusammenhang eines Verbandes oder Vereines oder eines Firmenemblems verwendet werden.